Inhaltsverzeichnis
Mietrecht & WEG
- Untermietverhältnis: Wer Vorauszahlungen erhält muss auch abrechnen
- WEG: Ein Hund muss im Gemeinschaftsgarten angeleint sein
- Gewerberaummiete: Ausbleibende Restaurantgäste kein Mangel der Mietsache
- WEG: Unwirksamer Eigentümerbeschluss, die Haustür nachts zu verschließen
Mietrecht & WEG
Untermietverhältnis: Wer Vorauszahlungen erhält muss auch abrechnen
| Hat ein Untermieter monatliche Vorauszahlungen an den Hauptmieter zu entrichten, ist der Hauptmieter auch verpflichtet, eine eigene Abrechnung über die Nebenkosten zu erstellen. Ein einfaches Durchreichen der Hauptvermieterabrechnung ohne jegliche Anmerkungen ist grundsätzlich unzulässig. |
WEG: Ein Hund muss im Gemeinschaftsgarten angeleint sein
| Ein Hund darf nicht in den Gemeinschaftsgarten einer Eigentümergemeinschaft urinieren. Außerdem besteht eine Aufsichtspflicht und Leinenzwang auf Gemeinschaftsflächen. |
Gewerberaummiete: Ausbleibende Restaurantgäste kein Mangel der Mietsache
| Gehen die Gästezahlen eines in einem Einkaufszentrum betriebenen Restaurants zurück, weil eine gleichfalls im Einkaufszentrum gelegene Veranstaltungshalle wegen einer Nutzungsuntersagungsverfügung nicht betrieben werden darf, begründet dies keinen Mangel der Mietsache. Betreiben andere Mieter ihren Veranstaltungsbetrieb nicht, wirkt sich das nicht unmittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts aus. Betroffen ist allenfalls der mit dem darin betriebenen Gewerbe erzielbaren Gewinn. |
WEG: Unwirksamer Eigentümerbeschluss, die Haustür nachts zu verschließen
| Der Eigentümerbeschluss, nachts die Haustür zu verschließen, ist wegen des dadurch versperrten Fluchtwegs problematisch. Er entspricht daher nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. |